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gelten die nachfolgend aufgeführten AGB, in
denen auf das Widerrufsrecht für Verbraucher
nach § 3 FernAG hingewiesen wird.
§ 1. Allgemeines - Geltungsbereich
Vertragsschluss
a.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Besteller
und world of innovation Jernoiu e.K., sind die nachstehenden
Geschäftsbedingungen ausschließlich maßgebend,
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich
vereinbart worden ist. Diese gelten auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch
wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden.
b.
Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis
auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
c.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn
wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des
Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos
ausführen.
d.
Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung
oder Lieferung der Waren zustande.
Ihre konkreten Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen
nicht per Internet abrufbar.
§ 2 - Angebot und Vertragsschluss
a.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen
bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen
oder fernschriftlichen Bestätigung. Das Gleiche
gilt für Ergänzungen, Abänderungen
oder Nebenabreden. Wir sind berechtigt, auf die
Schriftform zu verzichten.
b.
Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche
Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen
zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen
Vertrages hinausgehen.
c.
Die Angaben, die in dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung
beigefügten Unterlagen wie Prospekte, Abbildungen,
Zeichnungen gemacht sind, auch Farbangaben, sind
nur dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und
zugesichert sind. Änderung des Inhalts, des
Designs, der Werkstoffwahl und der Fabrikation behalten
wir uns im Rahmen der Produktfortentwicklung vor.
d.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen
Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte
vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden, es sei denn, wir haben ausdrücklich
eingewilligt.
e.
Die von uns benutzten Siebe, Druck- und Ätzschablonen
werden dem Besteller nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Wir sind nicht verpflichtet, diese aufzuheben, zu
einem späteren Zeitpunkt wieder zu benutzen
oder sie dem Kunden zur Verfügung zu stellen.
Wir sind berechtigt, diese nach Gebrauch zu vernichten.
f.
Die Verantwortung für die Richtigkeit und Qualität
angelieferter Filme, Vorlagen oder Daten trifft
ausschließlich den Besteller. Wir sind bei
Zweifeln über die Richtigkeit oder Qualität
berechtigt aber nicht verpflichtet, auf Kosten des
Bestellers Andruckmuster zu erstellen. Notwendige
graphische Nachbearbeitungen werden dem Besteller
gesondert in Rechnung gestellt.
g.
Macht der Besteller keine präzise Angabe über
die Platzierung der Werbeanbringung oder ist uns
die vorgegebene Platzierung aus technischen Gründen
nicht möglich, erfolgt die Werbeanbringung
an einer für uns technisch geeigneten Stelle.
h.
Wir sind berechtigt, Mehr- oder Minderlieferungen
bis zu 10 % vorzunehmen. Der Besteller ist zur Abnahme
der Mehr- oder Minderlieferung verpflichtet. Der
Kaufpreis erhöht oder vermindert sich im Verhältnis
zu der erbrachten Mehr- oder Minderleistung.
i.
Der Besteller haftet uns dafür, dass die von
ihm vorgelegten Ausführungszeichnungen keine
Schutzrechte Dritter verletzen. Eine Überprüfungspflicht
besteht für uns nicht. Im Fall eines Regresses
ist der Besteller verpflichtet, uns von sämtlichen
Ansprüchen Dritter freizustellen.
§ 3 - Rücktrittsrecht
a.
Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, wie
z.B. Betriebsstörungen, sowohl bei uns als auch
im Betrieb eines Zulieferers, Krieg, Aufruhr sowie
alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, sofern
sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt
der Leistung erheblich verändern oder auf unseren
Betrieb erheblich einwirken, und für den Fall
nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit
der Ausführung wird der Vertrag angemessen angepasst.
Hiervon unberührt bleibt unser Recht, ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
b.
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen
eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Wollen
wir vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben
wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses
unverzüglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar
auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine
Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.
c.
Sind wir durch Gründe, die beim Besteller liegen,
aufgrund Vertrages oder Gesetzes zum Rücktritt
berechtigt, so hat der Besteller im Falle unseres
Rücktritts 50 % der Auftragssumme als Entschädigung
für Aufwand und entgangenen Gewinn zu zahlen.
d.
Unsere Ansprüche auf Zahlung eines weiteren möglichen
Schadensersatzes bleiben daneben bestehen.
§ 4 - Preise und Zahlungsbedingungen
a.
Unsere Preise verstehen sich, soweit sich aus der
Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
netto "ab Werk" und schließen Verpackung,
Porto, Fracht, Versicherung und Zoll nicht ein.
Verpackung und Transport werden zum Selbstkostenpreis
berechnet.
b.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend
zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages
Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von
Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen,
eintreten.
c.
Die Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen
eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe
am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert
ausgewiesen.
d.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher
Vereinbarung.
e.
Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt
der Ware. Ein Anspruch auf Skonto besteht nicht.
f.
Überschreitet der Besteller die Zahlungsfristen,
sind wir berechtigt, Zinsen von 3 % über dem
Basiszins p.a. ab Fälligkeit der Forderung
zu berechnen, ohne dass es des Verzuges des Bestellers
bedarf, bei Verzug des Bestellers statt dessen auch
die uns belasteten Kreditzinsen.
g.
Bei Überschreiten einer Zahlungsfrist des Bestellers
oder bei Zahlungseinstellung werden alle Forderungen
sofort fällig.
h.
Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen.
Diskont, Steuern und Spesen gehen zu Lasten des
Bestellers.
i.
Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung
oder Minderung, auch wenn Mängel- oder Gegenansprüche
geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
wurden, unstreitig oder von uns anerkannt worden
sind.
§ 5 - Lieferzeit
a.
Liefertermine oder -fristen sind grundsätzlich
unverbindlich. Verbindliche Liefertermine oder -fristen
bedürfen unserer besonderen schriftlichen und
ausdrücklichen Bestätigung. In diesem
Fall beginnt die Frist mit Absendung der Auftragsbestätigung.
b.
Die Einhaltung der von uns bestätigten Lieferzeit
setzt voraus, dass der Besteller alle Druckvorlagen
(Druckmuster, Filme, Druckdateien, E-Mails u.ä.)
termingerecht zur Verfügung gestellt hat, sowie
Druckfreigaben und Einwilligungen in Ausführungsvorlagen
rechtzeitig erteilt. Der Beginn der von uns angegebenen
Lieferzeit wird hinausgeschoben bis zur Abklärung
aller technischen Fragen.
c.
Wird nach Auftragsbestätigung vom Besteller
eine Änderung des Auftrages verlangt und stimmen
wir dieser zu, sind wir berechtigt, eine neue Lieferzeit
festzulegen. Diese erlangt Gültigkeit mit Bestätigung
der Änderung.
d.
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen
Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung
sowie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten,
sind ausgeschlossen, es sei denn, dass sie auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruhen; im Übrigen
ist die Schadensersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen
Schadens begrenzt.
e.
Die Haftungsbegrenzungen gemäß Abs. (d)
gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft
vereinbart wurde.
f.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt
er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt,
den uns entstehenden Schaden einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem
Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung
der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller
über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
g.
Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
h.
Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von Laufzeit,
Fertigungslosgrößen und Abnahmeterminen
können wir spätestens drei Monate nach
Auftragsbestätigung eine verbindliche Festlegung
hierüber verlangen. Kommt der Besteller diesemVerlangen
nicht innerhalb von drei Wochen nach, sind wir berechtigt,
nach Ablauf einer zweiwöchigen Nachfrist die
gesamte Ware zu fertigen und zu berechnen.
§ 6 - Gefahrübergang
a.
Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung
und Gefahr des Bestellers, auch bei Frankolieferungen.
Mit Übergabe des Liefergegenstandes an die
Bahn, einen Spediteur oder an den Empfänger
selbst geht die Gefahr - auch bei FOB- und CIF-Geschäften
- auf den Besteller über.
b.
Wird versandfertig gemeldete Ware nicht sofort abgerufen,
geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Meldung auf
den Besteller über - auch dann, wenn er sich
noch nicht im Annahmeverzug befindet.
c.
Ausgelieferte Ware ist auch dann vom Besteller entgegenzunehmen,
wenn sie Mängel aufweist.
d.
Übernimmt der Besteller die Ware nicht zu dem
vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, sind wir berechtigt,
die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers einlagern
zu lassen. Als Kosten bei Einlagerung im eigenen
Werk werden 0,5 % des Vertragspreises des eingelagerten
Gegenstandes für jeden vollen Monat berechnet.
Sonstige Rechte, die wir aufgrund der Verzögerung
der Übernahme geltend machen können, bleiben
unberührt.
§ 7 - Mängelgewährleistung
a.
Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen
voraus, dass dieser seinen nach §§ 377,
378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist. Erkennbare
Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens
innerhalb einer Woche schriftlich angezeigt werden,
Gleiches gilt für versteckte Mängel nach
ihrer Entdeckung.
b.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache
vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung
oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
c.
Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet,
alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen
Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen,
dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem
Erfüllungsort verbracht wurde, zu tragen.
d.
Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht
bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert
sich diese über angemessene Fristen hinaus
aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder
schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung
fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt,
Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages)
oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) zu verlangen.
e.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind
weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich
aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen.
Wir haften deshalb nicht für Schäden,
die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden
sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen
Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des Bestellers.
f.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit
die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller
wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung
gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB
geltend macht.
g.
Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht
oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen,
ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
h.
Wir sind berechtigt, die Beseitigung von Mängeln
zu verweigern, solange der Besteller seinen vertraglichen
Verpflichtungen nicht nachkommt.
i.
Unsere Pflicht zur Gewährleistung ist auf den
ursprünglichen Besteller beschränkt und
ist nicht abtretbar.
j.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen
nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es
sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber
ohne Interesse ist.
k.
Bei fertigen Reproduktionen in allen Druckverfahren
können geringfügige Abweichungen vom Original
nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für
den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
l.
Bei Wiederholungsaufträgen können wir
keine Gewähr für die exakte Konformität
der Ausführung im Vergleich zum Vorauftrag
übernehmen aus Gründen von Rahmenbedingungen
in und Weiterentwicklung der Produktion.
m.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des
eingesetzten Materials haften wir bis zur Höhe
der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen
Zulieferanten. Durch Abtretung der Ansprüche
gegen den Zulieferanten an den Besteller werden
wir von eigener Haftung befreit.
n.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate,
gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist
ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für
Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden,
soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung
geltend gemacht werden.
§ 8 - Schadensersatzansprüche
a.
Schadensersatzansprüche außerhalb der
Gewährleistung gegen uns, insbesondere aus
sogenannter positiver Vertragsverletzung, sind ausgeschlossen,
es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlicher
oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung beruht.
Das gilt auch für Schäden aus der Verletzung
von Pflichten vor oder bei Vertragsverhandlungen.
b.
Sofern Text- oder sonstige Korrekturen infolge Unleserlichkeit
des Manuskriptes oder nachträglicher Änderungen
erfolgen müssen, gehen diese auf Kosten des
Bestellers.
§ 9 - Gesamthaftung
a.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als
in §§ 7, 8 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht
auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs
- ausgeschlossen.
b.
Die Regelung gemäß Abs. (1) gilt nicht
für Ansprüche gemäß §§
1, 4 Produkthaftungsgesetz.
c.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 - Eigentumsvorbehalt
a.
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis
unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller
aus der Geschäftsverbindung einschließlich
künftig entstehender Forderungen, auch aus
gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen,
beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne
unserer Forderungen oder sämtliche in eine
laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo
gezogen und anerkannt ist.
b.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere
bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache
zurückzunehmen. In der Zurücknahme der
Kaufsache sowie in der Pfändung durch uns liegt
kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir
hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren
Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist
auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich
angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
c.
Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich
zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet,
diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und
Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu
versichern.
d.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter
hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich
zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß
§ 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte
nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß
§ 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller
für den uns entstandenen Ausfall.
e.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er
uns hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt,
die ihm aus der Weiterveräußerung gegen
Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware
unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung
mit Gegenständen, die ausschließlich
im Eigentum des Käufers stehen, veräußert,
so tritt der Besteller schon jetzt die aus der Weiterveräußerung
entstehenden Forderungen in voller Höhe an
uns ab. Wird Vorbehaltsware vom Besteller- nach
Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht uns
gehörender Ware veräußert, so tritt
der Besteller schon jetzt die aus der Weiterveräußerung
entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes
der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang
vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung an. Zur
Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller
auch nach Abtretung ermächtigt. Unser Recht,
die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon
unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die
Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller
seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß
nachkommt. Wir können verlangen, dass der Besteller
uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben
macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt
und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
f.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware
nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass
für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei
Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung
der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden
Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil
an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes
der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten
Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung,
Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Besteller
das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich
die Vertragspartner darüber einig, dass der
Besteller uns im Verhältnis des Wertes der
verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder
vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen
Sache einräumt und diese verwahrt.
g.
Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises
durch den Besteller eine wechselmäßige
Haftung unsererseits begründet, so erlischt
der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde
liegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor
Einlösung des Wechsels durch den Besteller
als Bezogenen.
h.
Wenn der realisierbare Wert der bestehenden Sicherheiten
die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt,
sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur
Freigabe verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten obliegt uns.
§ 11 - Eigentum, Urheberrecht, Verwahrung,
Impressum
a.
Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum und
werden nicht ausgeliefert, auch wenn der Besteller
die Kosten dafür ganz oder anteilig trägt.
Gleiches gilt für von uns eingesetzte Betriebsgegenstände
wie Filme, Klischees, Lithographien und Stehsätze.
b.
Bei Anfertigung nach Angaben des Bestellers oder
nach Muster ist dieser voll dafür verantwortlich,
dass dadurch nicht Schutzrecht oder andere Rechte
Dritter verletzt werden.
c.
Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger oder andere
der Wiederverwendung dienenden Gegenstände
sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach
vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung
über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt.
Im Fall der Verschlechterung oder des Unterganges
dieser Gegenstände haften wir nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sollen diese
Gegenstände versichert werden, so hat der Besteller
die Versicherung selbst zu besorgen.
d.
Wir bringen auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter
Weise den Hinweis auf unsere Firma an. Wir sind
berechtigt, das Vertragserzeugnis in unseren Katalogen
abzubilden.
§ 12 - Gerichtsstand, Erfüllungsort,
anwendbares Recht
a.
Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser
Geschäftssitz Gerichtsstand - auch für
Wechsel- und Scheckverfahren; wir sind jedoch berechtigt,
den auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
b.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
c.
Maßgebend für diese Geschäftsbedingungen
und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns
und dem Besteller ist ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
§ 13 - Rückgaberecht
(gilt nur für Endverbraucher, nicht aber für
Firmen, Selbstständige, Freiberufler und juristische
Personen)
Für Waren - mit Ausnahme von Sonderanfertigungen
und Sonderwünschen - räumen wir Ihnen
ein Rückgaberecht innerhalb von vierzehn Tagen
nach Erhalt der Ware ein. Das Rückgaberecht
üben Sie durch Rücksendung der Waren aus.
Zur Wahrung der Frist genügt die fristgerechte
Absendung der Waren (innerhalb von vierzehn Tagen
nach Erhalt). Bitte schicken Sie nur unversehrte
Ware zurück.
Ausgenommen von dem Rückgaberecht sind Waren,
die speziell auf Kundenwunsch angefertigt wurden,
dies bedeutet auch auf den Kunden lizenzierte Software.
Entsiegelte Softwareprodukte sind vom Rückgaberecht
sowie vom Umtausch ausgeschlossen, d.h. mit Öffnen
der Versandverpackung erlöscht das Rückgaberecht..
§ 14 - Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen
oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen
Klausel tritt dann diejenige wirksame Vereinbarung,
die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
§ 15 - Links auf unsere Seiten:
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die Übermittlung von Daten benötigen (z.B.
das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen
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